Anmeldungen werden nur über das Portal www.evangelische-termine.de angenommen.
Anmeldeschluss ist 3 Wochen vor Beginn der Freizeit, wenn nicht anders angegeben. Nach der Bestätigung durch das Freizeitenwerk wird die volle Teilnahmegebühr innerhalb 4 Wochen fällig.
Bei Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss ist die Teilnahmegebühr sofort zur Zahlung fällig.
Kann eine Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden, wird eine schriftliche Absage erteilt. Alle Teilnehmer sind durch uns gegen Unfall versichert. Zudem besteht eine Haftpflichtversicherung. Wir übernehmen allerdings für Krankheit, Unfall, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die durch mutwilliges oder eigenwilliges Verhalten von Teilnehmern oder durch höhere Gewalt verursacht wurden, keine Haftung.
Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Freizeit wegen zu geringer Beteiligung oder aufgrund der Corona Maßnahmen abzusagen. Der eingezahlte Betrag wird dann zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Preisänderungen, die sich durch Preiserhöhungen der Transportunternehmen oder durch Verteuerungen anderer Leistungen einstellen, bleiben vorbehalten.
Von einer gebuchten Reise können Sie nur durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten.
Ausfallgebühren bei Rücktritt:
· Bis 6 Wochen vor Reisebeginn: 25 Euro Verwaltungsgebühr
· 6 Wochen bis 3 Wochen vor Reisebeginn: 50 % des Teilnehmerbetrags
· Ab 3 Wochen vor Reisebeginn: 100 % des Teilnehmerbetrags
Wir empfehlen, vorsorglich eine Reiserücktrittsversicherung bei Ihrem Versicherungsunternehmen abzuschließen.
Ein Rücktritt kann keinesfalls durch Nichtzahlen erfolgen. Alle Teilnehmenden erhalten einen Freizeitrundbrief nach Anmeldeschluss. Durch eine schriftliche Erklärung kann ausgeschlossen werden, dass Fotos und/oder Filme von Teilnehmenden im Internet unter www.ej‑kitzingen.de veröffentlicht werden. Die Freizeitleitung behält sich vor, Teilnehmende, die gegen die Anweisungen der Mitarbeiter handeln oder gegen die auf der Freizeit gültigen Gruppenregeln verstoßen, auf Kosten der Eltern heimzuschicken. Eine Erstattung der Teilnehmergebühren, auch teilweise, ist nicht möglich.